Entwicklung der Kanzlei

Seit der Gründung 2005 hat sich a.n.t.h.o.n.y.b.a.l.l.o.g. von einer spezialisierten Einzelkanzlei zu einer festen Größe im gewerblichen IP-Recht für den Maschinen- und Anlagenbau entwickelt. Die folgenden Meilensteine dokumentieren die strategische Ausrichtung auf BGB- und AktG-Compliance.

2005 – Gründung mit Fokus auf BGB § 434 und Lieferverträge 2010 – Erste AktG-Compliance-Prüfung für einen börsennotierten Zulieferer 2016 – Aufbau der Abteilung für Geschäftsgeheimnisrecht (GeschGehG) 2020 – Beratung zur IP-Due-Diligence bei drei mittelständischen Fertigungsbetrieben 2024 – Veröffentlichung der aktualisierten Vertragsmuster für Maschinenlieferverträge
Blick in einen modernen Konferenzraum mit Vertragsunterlagen und Laptop

Gewerblicher Rechtsschutz und Compliance für den Maschinen- und Anlagenbau

anthonyballog – IP-Beratung nach BGB und AktG

Unser Leistungsspektrum für Fertigungsunternehmen

Als spezialisierte Rechtsberatung begleiten wir mittelständische und börsennotierte Hersteller bei der Sicherung ihres technischen Know-hows. Unser Fokus liegt auf der vertraglichen Gestaltung von IP-Klauseln in Lieferverträgen, der Prüfung von Lizenznahmen nach AktG § 93 sowie der Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes in der Zulieferkette. Wir arbeiten ausschließlich mit Juristen, die über langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und im Gesellschaftsrecht verfügen. Jede Mandatsbeziehung beginnt mit einer strukturierten Analyse der bestehenden IP-Risiken und der Compliance-Struktur nach BGB und AktG.
  • Vertragsgestaltung und -prüfung nach BGB § 434 und AktG § 93
  • IP-Due-Diligence bei Unternehmenskäufen und Lizenznahmen
  • Know-how-Schutz und Geheimhaltungsvereinbarungen nach GeschGehG
  • Prozessvertretung in Patent- und Markenstreitigkeiten vor deutschen Gerichten
  • Compliance-Audits für Vorstände und Geschäftsführer

Warum wir existieren – Mission und Methodik

Technische IP-Prüfung nach BGB

Jede Vertragsklausel wird auf Übereinstimmung mit § 434 BGB und den aktuellen BGH-Urteilen zu Gewährleistungsausschlüssen geprüft. Wir analysieren Lieferverträge für Maschinen und Anlagen auf versteckte Haftungsrisiken aus Drittrechten.

Erwarteter Effekt: Reduzierung von Patentverletzungsrisiken um 60 % in der Vertragskette.

Vorstandscompliance nach AktG § 93

Wir begleiten die Sorgfaltspflichtprüfung bei IP-Lizenznahmen und stellen sicher, dass der Vorstand seine Offenlegungspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat erfüllt. Die Due-Diligence-Checkliste wird auf das konkrete Fertigungsportfolio zugeschnitten.

Erwarteter Effekt: Persönliche Haftungsrisiken für Vorstände werden systematisch ausgeschlossen.

Know-how-Schutz in der Zulieferkette

Nach GeschGehG sichern wir Produktions-Know-how durch Geheimhaltungsvereinbarungen und Zugangsbeschränkungen. Die Abgrenzung von Geschäftsgeheimnissen und allgemeinem Fachwissen wird vertraglich klar definiert.

Erwarteter Effekt: Schutz kritischer Fertigungsprozesse vor Abfluss an Wettbewerber und ausländische Partner.

Prinzip Jede Beratung beginnt mit einer strukturierten IP-Bestandsaufnahme und endet mit einer dokumentierten Handlungsempfehlung. Wir arbeiten ausschließlich mit Fertigungsunternehmen, die nach BGB und AktG organisiert sind.

Vorgehen In einem dreistufigen Prozess – Analyse, Vertragsgestaltung, Compliance-Reporting – werden alle IP-relevanten Schnittstellen zwischen Entwicklung, Einkauf und Vertrieb abgedeckt.

Wirkung Kunden berichten von einer messbaren Reduktion von IP-Streitigkeiten und einer verbesserten Position gegenüber Lizenzgebern und Aufsichtsbehörden.

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