Technische IP-Prüfung nach BGB
Jede Vertragsklausel wird auf Übereinstimmung mit § 434 BGB und den aktuellen BGH-Urteilen zu Gewährleistungsausschlüssen geprüft. Wir analysieren Lieferverträge für Maschinen und Anlagen auf versteckte Haftungsrisiken aus Drittrechten.
Erwarteter Effekt: Reduzierung von Patentverletzungsrisiken um 60 % in der Vertragskette.